Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Zimmern (einheitliche Bezeichnung für Zimmer sowie Ferienwohnungen) zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Ferienhofes „Salvey Mühle by Zaza“, nachfolgend Ferienhof genannt, an einen Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.). Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, und Flächen in mit dem Ferienhof verbundenen Bereichen. Für Hochzeiten und Events am Ferienhof Salveymühle gelten gesonderte AGBs und Konditionen.
  2. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertragsabschluss, d.h. die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung von Leistungen, wird durch mündliche als auch durch schriftliche (auch Email!) Absprache für beide Parteien bindend.
  2. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Zimmern des Ferienhofes zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhofes.
  3. Die Bestätigung einer Reservierung bedarf der Schriftform (auch Email).
  4. Vertragspartner sind der Ferienhof und der Kunde. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
  5. Alle Ansprüche gegen den Ferienhof verjähren grundsätzlich nach 6 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ferienhofes beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Ferienhof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Ferienhofes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Ferienhofes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden, wobei sich der Ferienhof jedoch verpflichtet, den Kunden von dieser Änderung in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Ferienhof verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen.
  4. Der Ferienhof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Ferienhofes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Ferienhofes erhöht.
  5. Alle Zahlungen sind in Euro fällig. Der Ferienhof ist berechtigt, Devisen, Schecks und EC- und Kreditkarten sowie nachträgliche Überweisungen zurückzuweisen.
  6. Forderungen des Ferienhofes ohne Fälligkeitsdatum sind bei Zugang der Rechnung innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Ferienhof kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
  7. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist der Ferienhof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Ferienhof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 10,00 verlangt werden.
  8. Der Ferienhof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Buchungsgebühr zu verlangen, die im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet wird. Der Ferienhof kann darüber hinaus ab Vertragsabschluss bis zur Anreise jederzeit eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtumsatzes zu verlangen. Der Ferienhof kann eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) verlangen, die nach Abschluss des Aufenthaltes oder der Veranstaltung, unter Verrechnung etwaiger Schäden, wieder ausbezahlt wird.
  9. Der Ferienhof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 8 geleistet wurde.
  10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Ferienhofes aufrechnen oder verrechnen.
  11. Bei einer verbindlichen Buchung sind 50% der Miete gemäß dieses Vertrages innerhalb von sieben Tagen nach Buchungsbestätigung (auch per Mail) durch die Vermieterin fällig.
    Die verbleibenden 50% der Miete und eine Kaution (diese Kaution gilt nur für Gruppenreisen, nicht für Familien/Einzelpersonen die nur eine Ferienwohnung mieten), in Höhe von 500,00 € sind 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Die dargestellten Mieten, Pauschalen und Kosten sowie alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen der Kunden/Mieter aus diesem Vertrag sind auf folgendes Konto der Vermieterin zu leisten:
  12. Kontoinhaber: Nadine Engel
    Bank: Sparkasse Uckermark
    IBAN: DE76 170560600101025572
    BIC: WELADED1UMP
  13. Im Grundpreis inklusive ENTHALTENE LEISTUNGEN: Übernachtungskosten inkl. der gesetzlichen MwSt., Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, WLAN, Spülmaschine.
    Nutzung von Spiel und Liegewiese, – Grill- und PKW-Stellplatz. Inkl. Bettwäsche (einmalig), zwei Handtücher pro Person, WC Papier, Spültaps, Handseife. ACHTUNG: Für Hochzeiten und andere Events gelten gesonderte Konditionen. Diese werden bei Buchung vertraglich festgehalten.Zusätzlich gebucht werden können Seminar und Eventräume, Festgarten und Terrassen, Pizzaofen, die Sauna und Mieträder.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Ferienhofes (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Ferienhof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Ferienhofes in Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Ferienhof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Ferienhofes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Ferienhof in Textform ausübt.
  3. Bei Stornierungen von reservierten Zimmern und/oder Arrangements des Ferienhofes für unter Reisegruppen und/oder Ferienwohnungen werden in Rechnung gestellt:
    bis 6 Monate vor Mietbeginn: 50 %
    bis 2 Monate vor Mietbeginn: 70 %
    ab 2 Wochen vor Mietbeginn : 85 % der jeweiligen Übernachtungskosten
    Nichtanreise ohne Stornierung – 100 % der vereinbarten Leistungen
  4. Falls der Ferienhof einen Ersatz für den stornierten Zeitraum findet, kann er diese Einnahmen dem Kunden auf die anfallenden Stornierungskosten anrechnen. Es fällt in diesem Fall lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtpreises an. Es besteht aber hier kein garantierter Anspruch.
    Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.

V. Rücktritt des Ferienhofes

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Ferienhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Ferienhofes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Ferienhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Ferienhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten ohne das dem Kunden Ersatzansprüche zustehen, beispielsweise falls
     
    • Höhere Gewalt oder andere vom Ferienhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • der Ferienhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhofleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Ferienhofes zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer II Nummer 2 vorliegt.

    Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe, Grundregeln

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfugung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. In Absprache können die Zimmer aber auch früher bezogen werden.
  3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat der Ferienhof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Ferienhof steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Ferienhof spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfugung zu stellen. Danach kann der Ferienhof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Ferienhof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  5. Die Wohnungen und Zimmern sind besenrein zu hinterlassen: Abfall getrennt in die Mülltonnen, Geschirr abgewaschen und in die Schränke zurückgeräumt, Spülmaschine und Kühlschrank ausgeräumt, Betten abgezogen, einmal durch gekehrt. Diese Grundreinigung ist obligatorisch (und nicht in den Endreinigungskosten enthalten).
    Der Ferienhof behält sich vor, bei unsachgemäß sortiertem Müll oder Hinterlassen des Hauses in einem besonders verschmutzten Zustand entstandene Extrakosten in Rechnung zu stellen.
  6. Es gelten folgende Grundregeln, während einem Aufenthalt am Ferienhof:
    • Genutzte Geschirr wird auch selbst abgewaschen. Dazu steht auch die Geschirrspülmaschine zur Verfügung.
    • nachhaltige Mülltrennung (Kompost/Verpackung/Glas/Papier/Restmüll)
    • Das Rauchen innerhalb des Hauses nicht gestattet. Außerhalb des Hauses kann geraucht werden. Hierfür sind Aschenbecher zu nutzen.
    • Kerzen und andere offene Feuer sind nur außerhalb des Gebäudes zulässig.
    • Eltern haften für Ihre Kinder auf dem gesamten Gelände.
    • Im Haus dürfen keine Straßenschuhe getragen werden, wo Teppich oder Holzfußboden ist. Es stehen Hausschuhe bereit.
    • Hausübergabe und Hausabnahme erfolgen mit einem Verantwortlichen.
    • Die Gäste verpflichten sich, die zur Aufrechterhaltung des Hausbetriebes notwendigen Dienste selbst zu leisten, z.B. die tägliche Grundreinigung, das Sortieren des Mülls, etc.
    • Verursachte Schäden oder etwaige Mängel müssen unmittelbar der Hausleitung mitgeteilt werden.
    • Die Zufahrtswege sind stets frei zuhalten. Da die Straße des Ferienhofes sehr schmal ist, darf hier nicht geparkt werden. Es dürfen ausschließlich die Stellplätze genutzt werden.
    • Feuer darf ausschließlich in den gekennzeichneten Gebieten / Feuerschalen gemacht werden und nur dann, wenn die aktuelle Brandwarnstufe dies zulässt. Dasselbe gilt für das Grillen.

VII. Haftung des Ferienhofes

  1. Der Ferienhof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Ferienhof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ferienhofes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Ferienhofes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Ferienhofes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ferienhofes auftreten, wird der Ferienhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Ferienhof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.000,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 250,-. Die Haftung des Ferienhofes ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Kunde Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Ferienhofgelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienhofgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Ferienhof nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein evtl. Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Ferienhofgrundstückes gegenüber dem Ferienhof angezeigt werden. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1 entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Ferienhof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1entsprechend.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Ferienhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1 entsprechend.
  6. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt der Ferienhof in bestimmten unregelmäßigen Fällen die Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

VIII. Besondere Hinweise für Veranstaltungen (Seminare, Feiern, Gruppenaufenthalte o.ä.)

  1. Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  2. Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis eine Woche vor Ankunft zur Verfugung zu stellen, da Der Ferienhof anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine von der Vereinbarung abweichende Teilnehmerzahl.
  3. Öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ferienhofes. Der Ferienhof hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Ferienhofes beeinträchtigt werden oder der Ferienhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.
  4. Raumänderungen bleiben dem Ferienhof vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Ferienhofes für den Veranstalter zumutbar ist.
  5. Soweit der Ferienhof für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt den Ferienhof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  6. Wurde mit dem Ferienhof eine Bewirtung vereinbart und reduziert der Veranstalter die Teilnehmerzahl ohne Absprache oder später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollen Kosten für die ursprünglich gemeldete Personenanzahl zu entrichten.
  7. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den Ferienhof mitbringen oder sich liefern lassen. In diesem Fall kann eine Servicegebühr berechnet werden. Private Reisegruppen können die Gemeinschaftsküche zur Selbstversorgung benutzen.
  8. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann der Ferienhof, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.
  9. Der Veranstalter hat für Schäden oder Verluste, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Ferienhof kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Ferienhofes zulässig.
  10. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen den Ferienhof geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter den Ferienhof gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
  11. Am vereinbarten Abreisetag sind neben den Unterkünften auch alle genutzten Räume und Außenanlagen dem Ferienhof spätestens um 10:00 Uhr geräumt und sauber zur Verfugung zu stellen. Danach kann der Ferienhof aufgrund der verspäteten Räumung fur dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Veranstalters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es f rei, nachzuweisen, dass dem Ferienhof kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

IX. Tiere

  1. Haustiere sind im im Gebäude der Salveymühle und der Ferienwohnung 1 nicht erlaubt.
  2. In der Feriewnohnung 2 dürfen Tiere nur nach vorheriger Zustimmung und gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.
  3. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
  4. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfugen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist nach Aufforderung des Ferienhofes zu erbringen.
  5. Der Gast haftet dem Ferienhof gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen, die der Ferienhof gegenüber Dritten zu erbringen hat.
  6. In den Gesellschaftsräumen sowie der Gemeinschaftsküche dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

X. WLAN-Nutzung

  1. Die Nutzung des WLANs vom Ferienhof, nachfolgend WLAN genannt, ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Areal des Ferienhofes beschränkt. Dabei kann seitens des Ferienhofs kein Gewähr fur die tatsächliche Verfügbarkeit des Internetzugangs übernommen werden.
  2. Das übermittelte Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Durch zur Verfugung stellen des WLAN-Zugangs übernimmt der Ferienhof keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer kein Recht, den WLAN-Zugang auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.
  4. Es wird jegliche Haftung, insbesondere fur Gewährleistung und Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder aus dem Internet heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung fur einen Virenbefall durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer insbesondere, das WLAN zum herunterladen oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden. Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Ferienhof nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
  5. Sollte der Ferienhof durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Benutzer verpflichtet, den Ferienhof diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  6. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Ferienhofes.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Ferienhofes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Ferienhofes.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienhofeinhabers.
  6. Auf Fremdleistungen, welche durch den Ferienhof vermittelt oder verrechnet werden, kann ein Zuschlag erhoben werden. Eine Haftung des Ferienhofes für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.
  7. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.